Nach den deutschen Leitlinienempfehlungen wird entweder eine Diagnoseerstellung nach ICD 10, nach DSM-IV Kriterien oder über die Wender-Utah Kriterien empfohlen. Lediglich über DSM-IV lässt sich auch der unaufmerksame Subtypus diagnostizieren.
Bei Vorliegen der Kriterien der Aufmerksamkeitsstörung und Hyperaktivität / Impulsivität spricht man von einem kombinierten oder gemischten Typus der ADHS. Bei Vorliegen von sechs von neun Symptomen der Aufmerksamkeitsstörung, jedoch fehlenden Symptomen der Hyperaktivität oder Impulsivität wird ein primär unaufmerksamer Typ diagnostiziert. Seltener wird bei alleinigem Vorherrschen von Symptomen der Hyperaktivität und Impulsivität von einem primär hyperaktiv-impulsiven Typus gesprochen.