Aufmerksamkeits-Hyperaktivitäts-Defizitstörung (ADHS)

Stationäre Therapie bei ADHS und komorbiden Störungen im Erwachsenenalter

Während bisher in Deutschland die Aufmerksamkeitsdefizit / Hyperaktivitätsstörung (ADHS) primär als eine auf das Kindes- und Jugendalter beschränkte Erkrankung angesehen wurde, zeigen wissenschaftliche Erkenntnisse eine lebenslange Beeinträchtigung durch die syndromtypischen Auswirkungen in verschiedenen Lebensbereichen. Dabei findet sich, dass bei Kenntnis der typischen Symptome bei zahlreichen ambulant wie stationär behandlungsbedürftigen Patienten zumindest zusätzlich die Diagnose einer bis ins Erwachsenenalter persistierenden ADHS gestellt werden kann. Die Berücksichtigung dieser Diagnose ist deshalb so entscheidend, weil sich hieraus sowohl medikamentöse wie psychotherapeutische Behandlungsalternativen ergeben, die für die Betroffenen die Aussicht auf eine bessere Lebensqualität und in etlichen Fällen eine wirkungsvolle Mitbehandlung von häufig bestehenden Begleiterkrankungen wie Depressionen, Angst- und Zwangsstörungen, Persönlichkeitsstörungen, etc. überhaupt erst ermöglichen. Ausgehend von de aktuellen Behandlungsleitlinien der Fachgesellschaften (DGPPN) zur ADHS im Erwachsenenalter bieten wir daher ein hieraus abgeleitetes Behandlungskonzept an.

Der Schwerpunkt liegt in der Schaffung eines therapeutischen Settings, das die syndromtypischen Besonderheiten von ADHS »versteht« und gemeinsam in der Gruppe von Gleichbetroffenen neue Bewältigungskompetenzen vermittelt und hierzu einen multimodalen Behandlungsansatz wählt.

Das Behandlungsangebot der Klinik Lüneburger Heide für Patienten mit ADHS richtet sich an folgende Zielgruppen:

  1. Patienten, bei denen neben der Aufmerksamkeitsdefizit/Hyperaktivitätsstörung im Sinne einer Komorbidität (Begleiterkrankung) eine weitere stationär behandlungsbedürftige seelische Erkrankung besteht, wie z.B. Depressionen, ggf auch Erschöpfungssyndrome, Angst- und Zwangsstörungen, Persönlichkeitsstörungen, Essstörungen oder Schmerzsyndrome etc., die für sich allein bereits eine stationäre Behandlungsbedürftigkeit rechtfertigen.
  2. Patienten mit einer so schweren Ausprägung des ADHS, dass ambulante Maßnahmen nicht mehr ausreichen.

Eine stationäre Behandlung bei ADHS-Patienten ist weiterhin gerade dann angezeigt, wenn Probleme im sozialen Umfeld der Familie und erschöpfte oder fehlende Therapieressourcen zu einer drohenden oder bereits eingetretenen krisenhaften Zuspitzung im familiären oder beruflichen Kontext führen. Gerade bei lang anhaltenden schweren Störungen oder anderen belastenden Familienverhältnissen sind häufig die Möglichkeiten im ambulanten Bereich begrenzt und eine räumliche Distanzierung u.a. zur Einleitung einer Autonomieentwicklung oder Entspannung von chronischen Konfliktsituationen notwendig.