Diagnosekriterien der ADHS im Erwachsenenalter

Nach den deutschen Leitlinienempfehlungen wird entweder eine Diagnoseerstellung nach ICD 10, nach DSM-IV Kriterien oder über die Wender-Utah Kriterien empfohlen. Lediglich über DSM-IV lässt sich auch der unaufmerksame Subtypus diagnostizieren.

Zu den geforderten Kriterien gehören

  • Entweder sechs oder mehr Symptome der Aufmerksamkeitsstörung (für über sechs Monate fortbestehend, störend und nicht dem Entwicklungsstand entsprechend) oder sechs oder mehr Symptome der Hyperaktivität und Impulsivität (für mindestens sechs Monate fortbestehend, störend und nicht dem Entwicklungsstand entsprechend)
  • Einzelne Symptome bereits vor dem 7. Lebensjahr vorhanden
  • Beeinträchtigung durch Symptome der ADHS in mindestens zwei Lebensbereichen
  • Klare Hinweise auf Beeinträchtigung im sozialen Bereich, in der Schule oder im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
  • Keine Erklärung durch andere psychische Störungen

Bei Vorliegen der Kriterien der Aufmerksamkeitsstörung und Hyperaktivität / Impulsivität spricht man von einem kombinierten oder gemischten Typus der ADHS. Bei Vorliegen von sechs von neun Symptomen der Aufmerksamkeitsstörung, jedoch fehlenden Symptomen der Hyperaktivität oder Impulsivität wird ein primär unaufmerksamer Typ diagnostiziert. Seltener wird bei alleinigem Vorherrschen von Symptomen der Hyperaktivität und Impulsivität von einem primär hyperaktiv-impulsiven Typus gesprochen.